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Internationales Steuerrecht

Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland und die Expansion ausländischer Investoren nach Deutschland haben eine Gemeinsamkeit. Die gleiche Gemeinsamkeit haben auch der Immobilieneigentümer mit Vermögen in einem anderen Staat: Das internationale Steuerrecht. Es ist zum einen in nationalen Gesetzen, bei uns vorwiegend im Einkommen- und Aussensteuergesetz sowie im Erbschaftsteuerrecht enthalten. Zum anderen steht es in bilateralen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, den DBA oder Doppelbesteuerungsabkommen. Vorwiegend geht es um drei Ziele: Wie minimiert man die Steuerlast auf laufende Erträge, wie kann man Verluste steuerlich optimal mit Gewinnen verrechnen, wie transferiert man Gewinne aus dem einen in das andere Land und wie kommt man möglichst ohne großen Steuerschaden aus dem Ausland wieder raus. Für die private Nachfolge ist extrem wichtig, wie unterschiedlich Schenkungen und Erbfälle im In- und Ausland besteuert werden. Darauf basiert die langfristige Planung, sowohl für Expansion und Investition, aber auch für Übertragung, Nachfolge und Rückzug.

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Welche Besonderheiten gibt es im Internationalen Steuerrecht?

Entscheidend ist das sogenannte Welteinkommen, welches der Staat, in dem Sie ansässig sind, von Ihnen erfahren und  besteuern möchte. Nachdem klar ist, in welchen Ländern man einer Steuerpflicht unterliegt, kommt eine Besonderheit: Es ist nicht alles in den DBA enthalten, schon gar nicht im Falle des Vererbens oder Verschenkens. Viele Besonderheiten sind in nationalen Vorschriften enthalten. Es gibt Dokumentationspflichten (z. B. Verrechnungspreise), Fristen und Auskunftspflichten, die zu beachten sind.

 

Wie kann Steu-Dat helfen?

Fachberater für Internationales Steuerrecht gibt es ca. 1300 in Deutschland. Viele arbeiten in den Steuerabteilungen internationaler Konzerne, viele auch in den internationalen Anwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Und ein paar gibt es auch in Kanzleien für mittelständische und private Mandanten. Unsere Kanzlei hat mit Vera Goebel eine solche Fachfrau, bei der alle Themen mit einer ausländischen Währung und einem Grenzübertritt konzentriert werden.

Für das internationale Steuerrecht hat unsere Kanzlei hat ein Netzwerk von Steuerberatern und Rechtsanwälten im Ausland aufgebaut, mit denen die Abstimmung zwischen unserem deutschen Steuerrecht und dem Steuerrecht des anderen Staates bestens funktioniert. Damit können wir die Steuern im Vorfeld berechnen, die hier und im Ausland erhoben werden, die Erklärungspflichten und -termine erläutern sowie die Gestaltungen planen und absichern, die zu einer Vermeidung von Doppelbesteuerung führen.

Weitere Informationen zum Netzwerk für das internationale Steuerrecht finden Sie hier: International TAX Network

Weitere Leistungen

Das Internationale Steuerrecht ist eine Querschnittaufgabe, die in alle anderen Bereiche reinragen kann. Wir denken hier umfassend und detailliert.

Steuergestaltung

...ist ein großes Wort - es geht um das Schlagen langer Pässe. Manchmal nur über ein paar Jahre, manchmal bis zum Exit aus einem Start Up. Verständliches Erläutern komplexer Themen ist uns wichtig.
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Digitale Kanzlei

Digitales In/Out Mandantenportal, digitaler Transfer Ihrer Belege zu uns für Buchhaltung, Abschluss und Steuererklärungen, digitales Lohnbüro – wir sind nicht die Ersten, nicht die Schnellsten mit diesem Service, aber wir bauen ihn kontinuierlich aus. Wir können mit Ihnen diese Schnittstellen installieren und im täglichen Gefecht nutzen.

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E-Commerce

Seit zwei Jahrzehnten begleiten wir Online-Unternehmen. Gerne begleiten wir auch Sie in diesem Bereich. Besonders wichtig ist die Erfahrung mit grenzüberschreitenden umsatzsteuerlichen Sachverhalten und mit der Verarbeitung großer Datenmengen an der Schnittstelle zwischen Betriebs- und Finanzbuchhaltung.

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Ihre Ansprechpartnerin

Vera Goebel

Geschäftsführerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht