Wie finde ich Führungskräfte?
Jede natürliche Person, ist verpflichtet Ihr Einkommen aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Tätigkeit zu versteuern. Die Besteuerung erfolgt auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Einkommensteuer setzt sich aus den folgenden einzelnen Einkunftsarten zusammen:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13–14a EStG)
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG)
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG, hierunter fallen auch unternehmerische Einkünfte, solange sie in Personengesellschaften erzielt werden)
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§§ 19–19a EStG, hierunter wird i.d.R. das Gehalt von Arbeitnehmern verbucht)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
- Sonstige Einkünfte (§§ 22–23 EStG)
Dabei hat jede Person einen Freibetrag i.H.v. 9.168,-€. Das bedeutet, dass erst jeder zusätzliche Euro über diesen Betrag versteuert wird. Auf den Freibetrag wird also folglich keine Einkommenssteuer erhoben.
Wie spare ich Geld?
Mit gezielten Angaben im Rahmen Ihrer Steuererklärung, können Sie viele Beträge geltend machen, für die Sie Steuern bezahlt haben und es im Rahmen einer Steuerrückzahlung wieder bekommen. Geltend machen, können Sie u.a. Werbekosten (alle Kosten, die durch die Ausübung Ihrer Tätigkeit entstehen), Umzugskosten, Handwerkerleistungen, Dienstleistungen oder auch Sonderausgaben (dazu zählen z.B. gezahlte Kirchensteuer, Mitgliedsbeiträge oder Unterhaltszahlungen).
Was Steu-Dat für Sie tun kann?
Die Erstellung Ihrer privaten Steuererklärungen liegt bei Steu-Dat in den besten Händen. Wir machen steuerliche Gestaltungsspielräume transparent, geben konkrete Handlungsempfehlungen ab und tragen Entscheidungen gemeinsam mit unseren Mandanten.
Weitere Leistungen
Wir helfen Ihnen durch das Dickicht des deutschen Steuerrechts zu blicken.
Finanz- und Investitionsplanung
Klar, geht auch ohne – wenn man genug Kohle auf dem Konto hat oder aus dem Bauch heraus weiß, was geht. Für alle anderen: Macht Sinn! Unabdingbar ist die Planung mit Details zu Abschreibungen, Personalkostenentwicklung, Entwicklung von Vorräten und Bestandsveränderungen, dem Vor- und Nachsteuerergebnis, mit Cash Flow und Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit, wenn eine richtig große Investition ansteht.
Organisation & Prozessoptimierung
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Internationales Steuerrecht
Jahrelange Erfahrung im internationalen Umfeld und eine Fachberaterin für internationales Steuerrecht mit ihrem Team und Netzwerk helfen Ihnen bei der Expansion.
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Uwe Goebel
Steuerberater & Geschäftsführer

Stefanie Hülsmann
Steuerberaterin & Geschäftsführerin