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Krisenbewältigung KUG/Liquidität, Update 3

 

Liebe Mandanten und Geschäftspartner,

viele kleine und mittlere Unternehmen haben trotz der Ausweitungen und Erleichterungen der KfW-Programme weiterhin Schwierigkeiten einen Kredit zu erhalten.

Deshalb bringt die Bundesregierung ein zusätzliches Kreditprogramm für kleine und mittlere Unternehmen auf den Weg, unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat.

 

Hier die Eckpunkte zum Sonderprogramm „KfW-Schnellkredit 2020“

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 01/2019 am Markt aktiv gewesen sind
  • Kreditvolumen pro Unternehmen: bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019
  • 800 TERU für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern
  • 500 TEUR für Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern
  • das Unternehmen darf zum 31.12.19 nicht in Schwierigkeiten gewesen
  • Zinssatz: aktuell 3% p.a.
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Tilgungsfreie Zeit: bis zu 2 Jahren
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW

 

Das neue KfW-Darlehn mit der 100%igen Haftungsfreistellung ist auch nicht für alle Problemlösungen geeignet, kann aber möglicherweise den einen oder anderen Kreditantrag entweder vereinfachen oder ergänzen.

Bitte sprechen Sie uns gern an. Für alle Gespräche bieten wir sehr gern
Videokonferenzen über Zoom an, zu denen wir Sie jederzeit und ganz unkompliziert
einladen können.