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Einkommensteuer

Angestellte, Selbstständige, Rentner und Pensionäre, Kapitalanleger und Vermieter zahlen Einkommensteuer – und können ihre Steuerlast reduzieren. Selbst Studenten mit einer abgeschlossenen ersten Ausbildung können Steuern sparen, auch wenn sie heute noch gar keine Steuern bezahlen. Es geht schlicht um eines: Mehr Netto vom Brutto. Am besten planen wir Ihr Einkommen und die Sparmaßnahmen gemeinsam. In der Einkommensteuererklärung kann man ein paar Punkte richtig machen, aber besser ist, das Einkommen im laufenden Jahr rechtzeitig zu reduzieren.

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Was ist Einkommensteuer?

Unter die Einkommensteuer fallen auch die Lohnsteuer und die Abgeltungsteuer oder Kapitalertragsteuer. Wer steuerlich nicht beraten ist, muss seine Einkommensteuererklärung 2018 bis zum 31.7.2019 abgeben. Fristverlängerung auf Antrag ist möglich. Wer seinen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 29.2.2020 und da dieser Tag auf einen Samstag fällt, sogar bis zum 2.3.2020 Zeit. Der Einkommensteuer unterliegen folgende 7 Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte

Wie spare ich Geld?

Nur ein paar Beispiele: Werbungskosten sind alle Ausgaben, die für eine Einkunftsart anfallen. Dann gibt es noch außergewöhnliche Belastungen über der Grenze der zumutbaren Belastung, also zum Beispiel Arzt- und Behandlungskosten, die nicht erstattet werden. Weiterhin gibt es Kosten für die beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung, Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen und natürlich die Vorsorgeaufwendungen, mit denen man einerseits fürs Alter vorsorgen und gleichzeitig heute Steuern sparen kann. Bei besonderen, einmaligen Erträgen ist es auch möglich, die festgesetzte Kirchensteuer ermäßigen zu lassen. Die Liste ist damit nicht zu Ende, aber der Teufel steckt auch schon mal im Detail.

 

Was Steu-Dat für Sie tun kann?

Am besten ist, wir schauen gemeinsam in Ihre nähere Zukunft. Wir sagen Ihnen, was sich im Steuerrecht tut und Sie uns, was Sie vorhaben. Wir gestalten mit Ihnen, wie die Steuerbelastung des laufenden und der nächsten Jahre verringert werden kann. Dazu dient ein persönliches Gespräch oder ein ausführliches Telefonat. Die Erklärung für die Vergangenheit öffnet meist wenig Spielräume, kann aber auch in die Zukunft hineintragen – besonders dann, wenn Sie Unternehmer sind und künftige Investitionen planen. Es steht und fällt mit der Beratung – und das tun wir gerne: Beraten.

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Wir planen mit Ihnen. Sagen was geht und was nicht und erläutern das Steuerrecht verständlich. Nichts verkomplizieren.

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Steuerassistentin,                 Steuerfachangestellte

Katharina Kock

Steuerfachwirtin, Bilanzbuchhalterin