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Krisenbewältigung KUG/Liquidität, Update 1

Liebe Mandanten und Geschäftspartner,

zu unserem Schreiben von gestern nun ein Update.

  1. Wie geht das mit KUG?
    1. Sie füllen die Anzeige über Arbeitsausfall aus. Hier wird pauschal festgelegt, in welchem Umfang die Arbeitszeit reduziert werden soll, z. B. von 40h auf 15h für den Betrieb. Der Vordruck hat zwei Seiten, ist überschaubar.
    2. Die Mustereinheitsregelung Kurzarbeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter über die alte und neue Arbeitszeit. Für jeden Mitarbeiter muss eine solche Regelung vereinbart werden. Wenn Sie einen Betriebsrat haben, genügt eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat für alle Mitarbeiter.
    3. Beide Unterlagen (die Anzeige über Arbeitsausfall und die Einheitsregelungen über Kurzarbeit) müssen an die Agentur für Arbeit geschickt werden.
    4. Dort wird versprochenermaßen rasch geprüft und bewilligt: Bescheid der Agentur für Arbeit.
    5. Die ab Beginn Kurzarbeit tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden je Mitarbeiter sollten tabellarisch festgehalten, am besten täglich dokumentiert werden. Tabelle so: Eine Spalte Reguläre Arbeitszeit, nächste Spalte Tatsächliche Arbeitszeit. Pro Tag, pro Mitarbeiter.
    6. Erste Lohnabrechnung unter KUG: Wir benötigen diese Tabellen, damit wir die Lohnabrechnung (Basis tatsächlich geleistete Arbeitszeit) und die KUG-Abrechnung (Ausfallzeiten) korrekt abrechnen können. Aus dem Lohnprogramm wird der Antrag auf KUG erzeugt und übermittelt.
  2. Steuern
    1. Steuerstundungen sind zinsfrei. Auch Säumniszuschläge (Strafe auf zu spät gezahlte Steuern) werden nicht erhoben.
    2. Ein Vordruck für fast formlose Herabsetzungen von Steuern anbei (Steuererleichterungen_aufgrund…, vom Bayerischen Landesamt für Finanzen)
    3. Liquidität ist derzeit Trumpf – daher die Empfehlung: Steuerzahlungen derzeit nicht leisten, das betrifft insbesondere Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
    4. Bei der Gewerbesteuer gilt die Besonderheit, dass die Kommunen zuständig sind und selbst entscheiden, ob sie Konten pfänden und Zinsen verlangen. Die Landesregierung appelliert an die Kommunen, ähnlich wie die Finanzämter nicht streng zu sein.
    5. Bitte informieren Sie uns über die nicht geleisteten Steuerzahlungen – wir stellen auch im Nachhinein die notwendigen Herabsetzungs- oder Stundungsanträge.
  3. Kredite
    1. Die Kreditvergabe erfolgt wie bisher über die Hausbank. Diese stellt Anträge auf Bürgschaft oder geförderte Darlehn bei der KfW und eventuell auch bei der jeweiligen Förderbank des Bundeslandes (Niedersachsen = NBank). Im Moment zeichnet die KfW nur 80% des Ausfallrisikos gegenüber der Hausbank frei, diese bleibt also mit 20% im eigenen Risiko. Ob die Landesregierungen das verbleibende Ausfallrisiko den Geschäftsbanken abnehmen, ist noch offen. Die Beratungen laufen.
    2. Unsere Empfehlung: Ausreichend Zeit einplanen, bis zur Auszahlung von Kreditgeldern können mindestens 3 Wochen, eher auch zwei Monate vergehen. Mit anderen Worten: Wir müssen uns früh über die Liquiditätslage kümmern.
  4. Insolvenzrecht
    1. Die Lockerung des Insolvenzrechts ist eine Forderung der Wirtschaft. Geschäftsführer befinden sich aktuell in einem hohen persönlichen Risiko, falls aufgrund von Corona Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt werden.
    2. Das Bundesjustizministerium arbeitet zur Zeit an einer Aussetzung der gesetzlichen Regelung zur Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit.

 

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