Internationales Steuerrecht
Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland und die Expansion ausländischer Investoren nach Deutschland haben eine Gemeinsamkeit. Die gleiche Gemeinsamkeit haben auch der Immobilieneigentümer mit Vermögen in einem anderen Staat: Das internationale Steuerrecht. Es ist zum einen in nationalen Gesetzen, bei uns vorwiegend im Einkommen- und Aussensteuergesetz sowie im Erbschaftsteuerrecht enthalten. Zum anderen steht es in bilateralen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, den DBA oder Doppelbesteuerungsabkommen. Vorwiegend geht es um drei Ziele: Wie minimiert man die Steuerlast auf laufende Erträge, wie kann man Verluste steuerlich optimal mit Gewinnen verrechnen, wie transferiert man Gewinne aus dem einen in das andere Land und wie kommt man möglichst ohne großen Steuerschaden aus dem Ausland wieder raus. Für die private Nachfolge ist extrem wichtig, wie unterschiedlich Schenkungen und Erbfälle im In- und Ausland besteuert werden. Darauf basiert die langfristige Planung, sowohl für Expansion und Investition, aber auch für Übertragung, Nachfolge und Rückzug.
Welche Besonderheiten gibt es im Internationalen Steuerrecht?
Entscheidend ist das sogenannte Welteinkommen, welches der Staat, in dem Sie ansässig sind, von Ihnen erfahren und besteuern möchte. Nachdem klar ist, in welchen Ländern man einer Steuerpflicht unterliegt, kommt eine Besonderheit: Es ist nicht alles in den DBA enthalten, schon gar nicht im Falle des Vererbens oder Verschenkens. Viele Besonderheiten sind in nationalen Vorschriften enthalten. Es gibt Dokumentationspflichten (z. B. Verrechnungspreise), Fristen und Auskunftspflichten, die zu beachten sind.
Wie kann Steu-Dat helfen?
Fachberater für Internationales Steuerrecht gibt es ca. 1300 in Deutschland. Viele arbeiten in den Steuerabteilungen internationaler Konzerne, viele auch in den internationalen Anwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Und ein paar gibt es auch in Kanzleien für mittelständische und private Mandanten. Unsere Kanzlei hat mit Vera Goebel eine solche Fachfrau, bei der alle Themen mit einer ausländischen Währung und einem Grenzübertritt konzentriert werden.
Für das internationale Steuerrecht hat unsere Kanzlei hat ein Netzwerk von Steuerberatern und Rechtsanwälten im Ausland aufgebaut, mit denen die Abstimmung zwischen unserem deutschen Steuerrecht und dem Steuerrecht des anderen Staates bestens funktioniert. Damit können wir die Steuern im Vorfeld berechnen, die hier und im Ausland erhoben werden, die Erklärungspflichten und -termine erläutern sowie die Gestaltungen planen und absichern, die zu einer Vermeidung von Doppelbesteuerung führen.
Weitere Informationen zum Netzwerk für das internationale Steuerrecht finden Sie hier: International TAX Network
Weitere Leistungen
Das Internationale Steuerrecht ist eine Querschnittaufgabe, die in alle anderen Bereiche reinragen kann. Wir denken hier umfassend und detailliert.
Steuergestaltung
...ist ein großes Wort - es geht um das Schlagen langer Pässe. Manchmal nur über ein paar Jahre, manchmal bis zum Exit aus einem Start Up. Verständliches Erläutern komplexer Themen ist uns wichtig.
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Digitale Kanzlei
Digitales In/Out Mandantenportal, digitaler Transfer Ihrer Belege zu uns für Buchhaltung, Abschluss und Steuererklärungen, digitales Lohnbüro – wir sind nicht die Ersten, nicht die Schnellsten mit diesem Service, aber wir bauen ihn kontinuierlich aus. Wir können mit Ihnen diese Schnittstellen installieren und im täglichen Gefecht nutzen.
Umstrukturierung von Unternehmen
Unternehmen habe die freie Wahl, in welcher Organisationsform sie am Markt auftreten. Aber keine Struktur ist auf Ewigkeit, denn mit Wachstum und steigendem Kapitalbedarf, mit dem Entstehen einer Unternehmensgruppe oder dem Wunsch nach klaren Strukturen für die Nachfolge oder Aufnahme von Gesellschaftern ergeben sich neue Anforderungen an die Rechtsform. Und wenn es nur darum geht, dass ein Erwerber den Kaufpreis abschreiben möchte. Das Umwandlungssteuerrecht bietet hierfür Antworten, die in enger Abstimmung von Steuerberater, Gesellschafter und Notar besprochen, geplant und umgesetzt werden.
Ihre Ansprechpartner
Stefan Esders
Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsjurist (LL.B.)
Vera Goebel
Geschäftsführerin, Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht