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Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuererklärung nach einem Erbfall und die Schenkungsteuererklärung bei Zuwendungen unter Lebenden sind das eine, eine Planung lange vorher das andere. Ruhe, Vertrauen und Eintauchen in Familienverhältnisse gehören zum Gespräch unter 4 Augen.

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Was ist Erbschaftsteuer?

Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer stehen im gleichen Gesetz, dem Erbschaftsteuergesetz. Seit langem gelten die Freibeträge von 500.000 EUR für Ehepartner, je 400.000 EUR für Kinder von jedem Elternteil, je 200.000 EUR für Enkelkinder von jedem Großelternteil und noch ein paar weitere Freibeträge, jeweils neu alle 10 Jahre. Komplex wird das Erbschaftsteuerrecht bei der Bewertung von Immobilien und Unternehmensvermögen. Im Grunde gilt, dass Betriebe ganz oder weitgehend steuerfrei verschenkt oder vererbt werden können. Dazu müssen die Nachfolger Fristen und Regeln für die Jahre nach dem Erhalt des Unternehmens beachten. Für die Gestaltung bei Schenkungen oder auch nach einem Erbfall sind Freibeträge, Wertansätze, Behaltensfristen und das sogenannte Generation Skipping, also das Ausschlagen einer Erbschaft zugunsten der nächsten Generation wichtig. Renten, Nießbrauch, Einmalzahlungen und Ausgleichszahlungen zwischen den Erben gehören zum Instrumentenkasten. Mit Auslandsvermögen ist aus steuerlicher Sicht nicht zu spaßen: Es gibt nur wenige Abkommen, so mit Frankreich, den USA, der Schweiz und zwei, drei weiteren Staaten zur Vermeidung von Doppelbesteuerung im Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht. Hier hilft wirklich nur die Planung im Vorfeld gepaart mit entsprechender Expertise hier und im Ausland.

 

Wie spare ich Geld?

Mit Blick auf die gesamte Familie und das gesamte zur Übertragung anstehende Vermögen kommt so ein Prozess in Gang. Aber Steuern sparen ist nicht alles. Was macht das Vermögen mit Kindern? Wenn man das im Vorfeld wüsste! Ist das Vermögen ein Anreiz, die eigene Ausbildung nicht mehr so ernst zu nehmen, die Konten zu räubern oder sich Partnern anzuvertrauen, denen die Eltern möglicherweise weniger Vertrauen entgegenbringen. Das sind ehrliche Gedanken. Ebenso der Wunsch, die Gerechtigkeit unter Geschwistern und Familienstämmen zu wahren. Hier braucht es Lebenserfahrung der Berater, einerseits, und manchmal auch die Testamentsvollstreckung bis zu einem Lebensjahr, in dem die Ausbildung vollendet und etwas Lebenserfahrung gewonnen wurde. Vor allem aber – Vertrauen. Denn: Geld sparen ist nicht alles.

 

Was Steu-Dat für Sie tun kann?

Familienpool, Stiftung, Repatriierung ausländischen Vermögens können wir mit Ihnen planen und umsetzen. Die Steuererklärungen fürs Finanzamt und die zugehörigen Anlagen für die Bewertung der einzelnen Vermögensbestandteile bereiten wir vor und erklären Sie. Wir übernehmen Testamentsvollstreckung oder überlegen mit Ihnen, wer aus Ihrem Kreis an Freunden, Verwandten und anderen Beratern dafür in Betracht kommen könnte. Es ist gut, wenn es ein oder zwei Personen gibt, die den Geist der Verträge kennen, die Sie sich wünschen. Immer gut, wenn auch Ihr vertrauter Notar rechtzeitig eingebunden wird. Wir übernehmen hier gerne eine Aufgabe.

Weitere Leistungen

Wir planen mit Ihnen. Sagen was geht und was nicht und erläutern das Steuerrecht verständlich. Nichts verkomplizieren.

Vermögensaufbau

Das eigene Unternehmen, vermietete Immobilien, ein Depot mit Aktien, ausschüttenden oder thesaurierenden Fonds - auch die gesetzliche oder private Rentenversicherung zahlen auf den Vermögensaufbau ein. Dies erarbeiten wir mit Ihnen!

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Einkommensteuer

Es geht schlicht um eines: Mehr Netto vom Brutto. Am besten planen wir Ihr Einkommen und die Sparmaßnahmen gemeinsam. In der Einkommensteuer kann man ein paar Punkte richtig machen, aber besser ist, das Einkommen im laufenden Jahr rechtzeitig zu reduzieren.
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Schenkungsteuer

Die Übertragung unter Lebenden öffnet langfristige Gestaltungspläne. Wir erläutern Ihnen Berliner und Württemberger Testament, Nießbrauch, Generation Skipping, Familienpool und andere Gestaltungsinstrumente. Das alles auch für Vermögen im Ausland.

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Ihre Ansprechpartner

Stefan Esders

Geschäftsführer, Steuerberater,                           Wirtschaftsjurist (LL.B.)

Vera Goebel

Geschäftsführerin, Steuerberaterin,                           lic. oec HSG