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Schenkungsteuer

Eine Vermögensübertragung ohne Gegenleistung und zu Lebzeiten des Schenkers löst Schenkungsteuer aus, wenn der Freibetrag – Vorschenkungen der letzten 10 Jahre werden berücksichtigt – überschritten ist. Freibeträge werden alle 10 Jahre neu gewährt. Mit Auflagen wie Nießbrauchsvorbehalt, Rente oder Dauernde Last kann der Wert der Bereicherung gemindert werden, gleichzeitig hat der Schenker noch Einkommen.

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Was ist Schenkungsteuer?

Wenn Ihnen ein bestimmter Vermögenswert übertragen wird, ohne dass Sie eine Gegenleistung erbringen, so handelt es sich hierbei um eine Schenkung. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt dann für die Schenkung eine Schenkungsteuer an. Die Höhe des Steuersatzs und der Freibeträge hängt davon ab, in welcher Beziehung Sie zum Schenkenden stehen.

Wie bei der Erbschaftsteuer, gibt es bei Schenkungen ebenfalls drei Schenkungsteuerklassen:

  1. Klasse I: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder.
  2. Klasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder und Stiefeltern.
  3. Klasse III: Alle Nicht-Verwandten, die bei einer Schenkung begünstigt werden.

 

Wie spare ich Geld?

Das Steuerrecht öffnet die Tür zu Gestaltungen, um Steuern zu senken: Da ist zuerst der Partner, an den mit einer Güterstandsschaukel ein halbes Vermögen zu Lebzeiten steuerfrei übertragen werden kann. Danach kommen Kinder und Enkelkinder in den Genuss von Schenkungen. Wertmindernde Belastungen haben zwei Vorteile – die Absicherung der Schenker und die Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Weitere Gestaltungen betreffen die Rechtsform, in der das Vermögen enthalten ist, der Unterschied von Betriebs- und Privatvermögen sowie das Ausnutzen der niedrigeren Progressionen bei den Schenkungsteuersätzen.

 

Was Steu-Dat für Sie tun kann?

Neben dem Aspekt, die Steuern zu reduzieren, bedenken Eltern und Großeltern auch, ob und wieviel Vermögen Kinder in jungen Jahren erhalten sollten. Hier wird das schenkungsteuerliche Konzept oftmals ergänzt um Testamentsvollstreckung oder Vollmachten, um die Verfügung über das Vermögen in kontrollierte Bahnen zu lenken und die Motivation, einen eigenen Weg zu gehen, nicht zu schmälern. Familiengesellschaften oder -pools sind dafür eine Option. Von der steuerlichen Gestaltung der Übertragungsverträge, mit Ihrem Hausnotar oder Experten aus unserem Netzwerk bis hin zur Schenkungsteuererklärung setzen wir die langfristigen Planungen mit Ihnen um.

Weitere Leistungen

Wir planen mit Ihnen. Sagen was geht und was nicht und erläutern das Steuerrecht verständlich. Nichts verkomplizieren.

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Ihre Ansprechpartner

Vera Goebel

Geschäftsführerin,
Steuerberaterin, 
lic. oec HSG

Stefanie Hülsmann

Geschäftsführerin, Steuerberaterin,                     Dipl.-Kauffrau (FH)