Immobilienvermögen
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundbesitz ist ungefähr so sicher wie eine Wanderung durch ein Moor. Die Befreiung von Gewerbesteuer ist gar nicht mal so schwierig zu erlangen, die Herausforderung liegt darin, sie nicht zu verlieren. Der Verkauf der letzten Immobilie einer Immobiliengesellschaft, das Eigentum an und die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern, die Bewirtschaftung eines Parkplatzes, die Gewinnung und Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien sind Risiken für den Erhalt der günstigen Besteuerung.
Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche steuerliche Auswirkungen. Einzelpersonen, die Immobilien direkt besitzen, versteuern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Alternativ kann eine Immobilien-GmbH in Erwägung gezogen werden. Diese ermöglicht eine niedrigere Besteuerung auf Unternehmensebene, allerdings fallen bei der Ausschüttung an die Gesellschafter Kapitalertragssteuern an. Auch eine GmbH & Co. KG kann interessante steuerliche Vorteile bieten, insbesondere für Familienunternehmen.
Die steuerliche Abschreibung auf Gebäude (AfA) mindert das zu versteuernde Einkommen und sollte optimal genutzt werden. Bei Altbauten können darüber hinaus Sanierungskosten unter bestimmten Voraussetzungen abgeschrieben werden, und auch Denkmal-AfA kann eine erhebliche Steuerersparnis bringen.
Die Nachlassplanung ist bei Immobilien entscheidend, da Erbschafts- und Schenkungssteuer schnell hohe Beträge erreichen können. Strategien wie Nießbrauch, vorweggenommene Erbfolge oder der Einsatz von Familiengesellschaften helfen, Steuern zu sparen und den Übergang zu erleichtern.
Eine fundierte Planung erhöht den wirtschaftlichen Nutzen und minimiert steuerliche Risiken.
Weitere Leistungen
Wir helfen Ihnen durch das Dickicht des deutschen Steuerrechts zu blicken.
Unternehmenskauf und -verkauf
Den eigenen Betrieb verkaufen macht man in der Regel nur einmal. Einen Marktbegleiter zu übernehmen, kann Teil der Strategie oder ein glücklicher Zufall sein. Wir planen und strukturieren den Prozess auch grenzüberschreitend mit Ihnen und nehmen aktiv an dessen Umsetzung teil.
Finanz- und Investitionsplanung
Klar, geht auch ohne – wenn man genug Kohle auf dem Konto hat oder aus dem Bauch heraus weiß, was geht. Für alle anderen: Macht Sinn! Unabdingbar ist die Planung mit Details zu Abschreibungen, Personalkostenentwicklung, Entwicklung von Vorräten und Bestandsveränderungen, dem Vor- und Nachsteuerergebnis, mit Cash Flow und Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit, wenn eine richtig große Investition ansteht.
Lohn- und Finanzbuchhaltung
Die Lohn- und Finanzbuchhaltung ist das Fundament für Jahresabschluss und Steuererklärung. Eine höchstmögliche Qualität minimiert nicht nur die Risiken bei Betriebsprüfungen, sondern verschafft Ihnen jederzeit eine klare Sicht auf die Entwicklung Ihres Unternehmens.
Ihre Ansprechpartner
Uwe Goebel
Geschäftsführer, Steuerberater, lic. oec HSG
Stefan Esders
Geschäftsführer, Steuerberater, Wirtschaftsjurist (LL.B.)