Selbstanzeige
Es kann vorkommen, dass Einkünfte über Jahre unvollständig erklärt werden, aus welchem Grund auch immer, wissentlich oder in Unkenntnis oder aufgrund einer unklaren Gemengelage. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist das Ziel. Wir unterstützen eine offene Kommunikation mit dem Finanzamt, das rasche Aufarbeiten des Sachverhalts, die zügige Anfertigung der Steuererklärungen und die korrekte Berechnung von Steuern und Zinsen.
Warum sich selbst Anzeigen?
Gründe dafür gibt es in der Theorie viele, in der Praxis einige wenige: Kapitalerträge im Ausland, die hier nicht erklärt wurden. Selbstnutzung einer Immobilie im Ausland, die einer Kapitalgesellschaft gehört, die wiederum Ihnen gehört. Zinserträge, Spekulationsgewinne aus dem Kauf und Verkauf von Aktien, die durch entsprechende Zinsaufwendungen und Verluste ganz oder teilweise aufgezehrt werden – die Erträge sind steuerpflichtig, die Verluste und Kosten dürfen nicht angesetzt werden. Ein Kassenbuch, das nicht korrekt geführt wird. Wichtig ist, dass man sich a) beim Finanzamt erklärt, bevor das Finanzamt tätig geworden ist und b) dass man mit seiner Erklärung und der Berechnung der Steuernachzahlung etwas über das Ziel hinausschießt und c) den Obulus rasch nachentrichtet.
Wie kann Steu-Dat hier helfen?
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist das Ziel, also die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern und der darauf entfallenden Zinsen, nicht auch noch die Vorstrafe. Den Einspruch gegen die unangemessen hohen 6% legen wir ein. Dafür wirken wir an mehreren Stellen mit: Wir stellen mit Ihnen sicher, dass die Selbstanzeige vollständig ist, denn nur dann ist sie wirksam. Wir arbeiten zügig, dazu fordern wir Sie dann auch auf, damit die Selbstanzeige vor der Tätigkeit der Finanzverwaltung eingereicht wird. Und wir erläutern dem Finanzamt, welche Motive originär im Vordergrund standen, in der Regel eben nicht die Absicht, Steuern zu verkürzen, sondern die Sicherung von Reserven im Ausland, die Unkenntnis steuerlicher Vorschriften oder persönliche Umstände.
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Geschäftsführerin, Steuerberaterin, Dipl.-Kauffrau (FH)